Die 5 wichtigsten Fragen zur EEG-Umlage

Mitte Oktober haben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der Ökostrom-Umlage für 2016 bekanntgegeben: Für die Verbraucher wird die Umlage von 6,17 auf 6,35 Cent pro Kilowattstunde im kommenden Jahr erneut leicht ansteigen. Doch was hat es eigentlich mit der sogenannten EEG-Umlage auf sich? Wer muss sie bezahlen und wofür wird sie verwendet? Führt der Anstieg der EEG-Umlage automatisch zu höheren Strompreisen? Wir haben die wichtigsten Fragen zur Ökostrom-Umlage beantwortet.

Was genau ist die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage ist eine Sonderabgabe, die jeder Stromverbraucher in Deutschland für die Energiewende, genauer gesagt die Förderung erneuerbarer Energieanlagen, bezahlt. Wie andere Entgelte und Steuern, ist Sie als Teil des Strompreises direkt auf der Energierechnung ausgewiesen. Im vergangenen Jahr wurden über die EEG-Umlage rund 24,5 Milliarden Euro von den Stromkunden eingesammelt. Aus diesem Umlagentopf, dem EEG-Konto, werden die Vergütungen finanziert, die unter anderem die Betreiber von Solarparks, Windkraft- und Biogasanlagen für jede eingespeiste Kilowattstunde Ökostrom erhalten. Die politische Absicht dieses Förderungssystems war es, einen Anreiz für Betreiber und Investoren zu schaffen, mehr erneuerbare Energieanlagen zu bauen, damit der Anteil an Ökostrom im Netz zunimmt und eine klimafreundliche Alternative zu fossilen Kraftwerken entsteht. Die EEG-Vergütung für Anlagenbetreiber wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ab Inbetriebnahme für 20 Jahre staatlich garantiert, wodurch die Planungssicherheit gewährleistet wird. Unter anderem durch das EEG-Fördersystem hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Strommix in den letzten 20 Jahren vervielfacht und liegt aktuell bei über 25 Prozent.

Warum ist die EEG-Umlage in den letzten Jahren stetig gestiegen?

Mit 6,35 Cent pro Kilowattstunde klettert die EEG-Umlage 2016 auf einen neuen Rekordwert. Seit 2010 hat sie sich sogar mehr als verdreifacht. Kostentreiber dieser Entwicklung ist unter anderem der kostenintensive Zubau von Offshore-Windparks, die noch deutlich teureren Strom produzieren als etwa Solarparks oder Windräder an Land. Der Hauptgrund liegt jedoch darin, dass der Börsenstrompreis seit Jahren fällt– derzeit liegt er bei rund 3 Cent pro Kilowattstunde – und die EEG-Vergütung in Folge dessen steigt, um die Differenz zu den ausgezahlten Vergütungen für Erneuerbare auszugleichen. Ursache für den Preisverfall an der Strombörse sind vor allem Überkapazitäten, die dadurch entstehen, dass der Anteil an Ökostrom kontinuierlich zunimmt, während alte Kohlekraftwerke weiterlaufen und große Mengen an günstigem aber klimaschädlichem Strom produzieren.

Wie und durch wen wird die EEG-Umlage festgelegt?

Die Höhe der EEG-Umlage wird von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern Tennet, 50Hertz, Amprion und TransnetBW ermittelt und jeweils zum 15. Oktober für das kommende Jahr veröffentlicht. Dazu stellen sie auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eine Prognose ihrer zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für das kommende Kalenderjahr auf. Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf des Stroms von regenerativen Energieanlagen an der Strombörse. Unter Ausgaben fallen vor allem die gesetzlich zugesicherten EEG-Vergütungen, die für jede produzierte Kilowattstunde Ökostrom bezahlt werden. Die EEG-Umlage berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Strompreis an der Börse und der durchschnittlichen Höhe der gezahlten EEG-Vergütung.

Wer bezahlt die EEG-Umlage?

Die Umlage wird grundsätzlich für alle Endverbraucher für jede bezogene Kilowattstunde fällig. Jedoch gestattet der Gesetzgeber großzügige Ausnahmen, für Industrieunternehmen, um deren Marktchancen im internationalen Wettbewerb nicht zu gefährden. Für 2015 belaufen sich die Ausnahmen für mehr als 2.000 sogenannte „energieintensive“ Unternehmen auf rund 4,8 Milliarden Euro. Diese Kosten werden auf den Schultern der privaten Energieverbraucher verteilt, was ebenfalls eine Ursache für den Anstieg der EEG-Umlage ist.

Wird der Strompreis 2016 durch die EEG-Umlage zwangsläufig steigen?

In der Tat ist im kommenden Jahr ein Anstieg der Strompreise zu erwarten. Hauptursache dafür ist aber nicht in erster Linie die um 3 Prozent erhöhte EEG-Umlage, sondern die gestiegenen Netzentgelte. Diese werden von den Netzbetreibern für den Stromtransport erhoben und sind regional sehr unterschiedlich. Sie machen etwa ein Viertel des Strompreises aus. Eine Strompreis-Erhöhung muss von den Versorgern mit einer Frist von mindestens sechs Wochen, also bis spätestens Mitte November angekündigt werden.

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