Die Spielregeln stehen fest – Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten

Das Kleinanlegerschutzgesetz hat uns in den vergangenen Monaten konstant begleitet – über ein Jahr ist es her, dass das erste Maßnahmenpaket zum Schutz von Kleinanlegern als Reaktion auf die Insolvenz von Prokon vorgestellt wurde. Im Wesentlichen hat es zum Ziel, die Transparenz von Vermögensanlagen auf dem grauen Kapitalmarkt zu erhöhen und den Anleger vor unseriösen Angeboten zu schützen. Anleger sollen durch die Änderungen künftig die Erfolgsaussichten von Finanzanlagen besser einschätzen können.

Das Gesetz wurde gestern vom Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt ab heute stufenweise in Kraft. Beim Kleinanlegerschutzgesetz handelt sich um eine Gesetzesänderung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Partiarische Nachrangdarlehen werden dadurch nun als Vermögensanlagen kategorisiert und fallen damit unter das VermAnlG.

In Artikel 2 § 2a sieht das Kleinanlegerschutzgesetz einige Bereichsausnahmen für Crowdfunding vor – also Vermögensanlagen, die über ein öffentliches Angebot eine unbegrenzte Anzahl Investoren ansprechen. Die Politik hat damit der Bedeutung von Crowdfunding als zukunftsträchtige Finanzierungsform zum ersten Mal  Rechnung getragen und eine Reihe von Maßnahmen zur Regulierung festgeschrieben. Die wesentlichen Änderungen haben wir Ihnen bereits in einem früheren Blogpost erläutert.

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Was ändert sich für Econeers-Investoren?

Demnächst benötigen Crowdfunding-Plattformen zur Vermittlung von Vermögensanlagen eine Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO). Dadurch wird Econeers dann zu einem Finanzanlagenvermittler – die Spielregeln für Crowdfunding-Plattformen im Hinblick auf ihre Informations- und Dokumentationspflichten sind damit u. a. konkreter definiert.

Für Sie als Nutzer ergeben sich dadurch einige Änderungen im Registrierungs- und Investmentprozess, die wir Ihnen hier im Blog erläutern werden. Vorab: Die Änderungen gelten erst für Crowdfundings, die nach Inkrafttreten des Gesetzes neu starten.

Ergänzung Ihrer Nutzerdaten

Im Registrierungsprozess werden fortan zu den bisher üblichen personenbezogenen Angaben zusätzlich weitere Angaben erforderlich (z. B. Geburtsort). Wenn Sie bereits registrierter Nutzer bei Econeers sind, werden Sie bei Ihrer nächsten Investition nach diesen Daten gefragt.

Diese Abfrage ist aufgrund der formellen gesetzlichen Vorgaben zur  Bestätigung des sogenannten „Vermögensanlagen-Informationsblattes“ (VIB) notwendig. Dieses stellen wir Ihnen im Folgenden noch konkreter vor.

Kenntnisse und Erfahrungen von Investoren – “Angemessenheitsprüfung”

Als Finanzanlagenvermittler müssen wir zusätzlich zum VermAnlG auch die Regularien der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) beachten. Diese sieht vor, dass im Vorfeld eines Investments die so genannte Angemessenheit des potentiellen Investors betrachtet werden muss – d. h. ob  er über ausreichend Kenntnisse verfügt, um die mit einem Investment verbundenen Chancen und Risiken angemessen beurteilen zu können. Im Investmentprozess werden Sie daher künftig nach Ihrer Erfahrung in Bezug auf bestimmte Anlageprodukte gefragt.

Vermögensanlagen-Informationsblatt: Das VIB

Die im Vorfeld wohl mit am stärksten diskutierte Maßnahme ist die Einführung des VIB für die im Gesetz aufgeführten Vermögensanlagen.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Projektbetreiber ein VIB erstellen und den Unterlagen beifügen. Dieses beinhaltet auf maximal 3 DIN-A4-Seiten eine Zusammenfassung des Investmentangebotes und gibt klare Hinweise auf die Risiken, die mit dem Investment in das vorgestellte Unternehmen einhergehen. Ergeben sich während der Fundinglaufzeit wichtige Änderungen beim Projekt, so wird das VIB entsprechend der Richtigkeit der Angaben aktualisiert – es ist also immer eine aktuelle Version verfügbar.

Das VIB ist Ihnen als Investor gemeinsam mit dem Investmentangebot zur Verfügung zu stellen – Erhalt und Kenntnisnahme müssen bestätigt werden. Die Form dieser Bestätigung wurde in den vergangenen Monaten von vielen Seiten heiß diskutiert. Die ersten Entwürfe des Gesetzes sahen vor, dass das VIB ausgedruckt, händisch unterschieben und anschließend in Papierform an den Projektbetreiber zurückgesendet werden sollte – womit der Investmentprozess für Sie als Investor und die Projektbetreiber wesentlich umständlicher geworden wäre.

Hier hat der Gesetzgeber glücklicherweise eine Möglichkeit gefunden, eine weniger aufwendige und bürokratische Bestätigung zu akzeptieren: Die Bestätigung des VIB erfolgt seitens des Investors über die Eingabe persönlicher, d. h. individueller Angaben.

Sie finden das VIB sowohl im Fundingprofil als auch noch einmal im Investmentprozess. Darüber hinaus wird das jeweils bestätigte Dokument sowohl im Investor Relations-Bereich auf der Plattform abgelegt als auch im Vorfeld bei der BaFin hinterlegt.

Investitionen über 1.000 Euro

Bei Econeers können Sie seit jeher Beträge zwischen 250 und 10.000 Euro investieren. Jeder Privat-Investor (gilt nicht für Investments mit einer Kapitalgesellschaft), der künftig mehr als 1.000 Euro investieren möchte, ist laut Gesetz dazu verpflichtet, eine so genannte Selbstauskunft abzugeben. Der Branchenverband BITKOM hatte zu diesem Punkt Anfang des Jahres eine Umfrage unter Investoren gemacht, und die Bereitschaft einer Selbstauskunft abgefragt: Das Ergebnis war eindeutig: Über 70 % der Investoren wären nicht bereit gewesen, ihre Vermögensverhältnisse offen zu legen. Glücklicherweise ist eine Offenlegung im nun veröffentlichten Gesetz nicht vorgeschrieben.

Bei entsprechender Investitionssumme muss der Investor dennoch bestätigen, dass:

  • die Summe des Investments nicht höher ist, als das Doppelte seines Netto-Monatseinkommens oder
  • er über mindestens 100.000 Euro Kapitalrücklagen verfügt.

Die maximale Investmentgrenze liegt nun auch per Gesetz bei 10.000 Euro für Privatinvestoren. Diese Änderung betrifft Sie als Econeers-Investor jedoch nicht, da wir diese Grenze ohnehin schon seit Start der Plattform gesetzt hatten.

Widerruf eines Investments

Hier haben wir dem Gesetzgeber etwas voraus: Die nun für alle Plattformen verpflichtende gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist für Investments hatten wir bei Econeers schon immer freiwillig integriert. Hier ändert sich für Sie als Investor also nichts.

Aufgrund der oben genannten Änderungen wird der Registrierungs- bzw. der Investmentprozess etwas umfangreicher und daher einige wenige Minuten mehr benötigen. Ebenso erhöht sich das Menge bzw. Anzahl an Dokumenten, die wir Ihnen künftig in der Bestätigungsmail zu Ihrem Investment zusenden werden.

Sollten Sie an einem Punkt auf Schwierigkeiten stoßen, lassen Sie es uns bitte umgehend wissen.

Zu den Crowdfunding-Projekten bei Econeers

8 Comments

  1. Gerhard
    11. Juli 2015

    Liebes econeers Team,

    wird es mit dem neuen Gesetz dann auch möglich sein, mit einem Wohnsitz nicht innerhalb von Deutschland bei euch eine Investition zu tätigen?

    Liebe Grüße aus Österreich
    Gerhard

    Antworten
    1. Michael Brey
      13. Juli 2015

      Hallo Gerhard,

      für ausländische Investoren hat das Kleinanlegerschutzgesetz als deutsches Gesetz keine Auswirkungen, d. h. die Investmentangebote bei Econeers richten sich (leider) nach wie vor nur an Investoren aus Deutschland.

      Viele Grüße vom Econeers-Team

      Antworten
  2. Marianne
    11. Juli 2015

    In der Grafik steht bei Investments über 1.000 Euro ist ein Investment maximal in Höhe von 2 NETTO-Monatsgehältern möglich und im Text dann wiederum 2 BRUTTO-Monatsgehältern. Was davon stimmt denn jetzt?

    Antworten
    1. Michael Brey
      13. Juli 2015

      Hallo Marianne,

      danke für’s aufmerksame Lesen. Richtig sind zwei NETTO-Monatsgehälter. Wir haben es im Text bereits korrigiert.

      Viele Grüße vom Econeers-Team

      Antworten
  3. Steffen Walter
    13. Juli 2015

    Liebes econeers-Team,

    danke für diese fundierten Informationen zur neuen Rechtslage.

    Eine Frage bleibt für mich aber noch offen: Die Bezugnahme auf „Netto-Monatsgehälter“ als Ausgangsbasis für die zulässige Höhe des Investments widerspricht doch eklatant der Lebens- und Arbeitswirklichkeit von Selbstständigen/Freiberuflern. Das trifft auch auf mich selbst zu, denn ich bin seit vielen Jahren (erfolgreich) als Freiberufler/Einzelunternehmer tätig und kann damit klarerweise auch keine Gehaltsnachweise vorlegen.

    Welche Möglichkeit des Nachweises habe ich stattdessen, wenn ich mehr als 1.000 Euro investieren möchte?

    Vielen Dank im voraus für die Antwort und viele Grüße

    Steffen Walter

    Antworten
    1. Michael Brey
      13. Juli 2015

      Lieber Herr Walter,

      vielen Dank für Ihre Frage. Es ist an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass Sie Ihre Vermögensverhältnisse als Investor in Zukunft nicht durch Dokumente wie Einkommensnachweise, Kontoauszüge etc. nachweisen müssen. Für Crowdfunding-Projekte, die nach dem 9.7.2015 starten, müssen Sie lediglich per Selbstauskunft bestätigen, dass Sie über das notwendige Investment-Kapital, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, verfügen. Wir als Plattform haben weder die Pflicht noch die Möglichkeit, Ihre Angaben zu überprüfen.

      Im Gesetzestext heisst es zur Höhe des maximalen Investmentbetrags: „den zweifachen Betrag des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens des jeweiligen Anlegers nach einer von ihm zu erteilenden Selbstauskunft, höchstens jedoch 10 000 Euro.“

      Dementsprechend können Sie sich als Freiberufler am Durchschnitt des Einkommens orientieren, das Ihnen monatlich netto zur Verfügung steht. Letztendlich gilt für die Investmentangebote auf Econeers auch weiterhin die Devise, dass es sich hierbei um Risikoinvestments handelt und deshalb nur Kapital investiert werden sollte, dessen Totalverlust Sie im schlimmsten Fall finanziell verschmerzen können.

      Viele Grüße vom Econeers-Team

      Antworten
    2. Steffen Walter
      13. Juli 2015

      Lieber Herr Brey,

      vielen Dank für die Klarstellung – damit ist meine Frage beantwortet 🙂

      Viele Grüße
      Steffen Walter

      Antworten
    3. Michael Brey
      13. Juli 2015

      Lieber Herr Walter,

      schön, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.

      Viele Grüße und eine schöne Woche.
      Michael Brey

      Antworten

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