Fracking in Deutschland: Bundesregierung bricht Koalitionsvertrag

Die unkonventionelle Gasförderung, besser bekannt als Fracking, ist in Deutschland heftig umstritten. Auch wenn Energieunternehmen wie ExxonMobil die Technologie gern als Ausweg aus der Gasabhängigkeit anpreisen – In der Bevölkerung überwiegen Bedenken zum Umweltschutz. Denn der giftige Chemie-Cocktail, der beim Fracking unter hohem Druck in die Erde gepresst wird, stellt eine unberechenbare Gefahr für Grundwasser, Natur und Menschen dar.

Dass Fracking zahlreiche Umweltrisiken birgt, ist auch innerhalb der Bundesregierung hinreichend bekannt. So heißt es im Koalitionsvertrag von November 2013 auf Seite 61 noch:

„Nach den vorliegenden Untersuchungen zur Umweltrelevanz ist der Einsatz der Fracking-Technologie bei der konventionellen Erdgasgewinnung – insbesondere bei der Schiefergasförderung – eine Technologie mit erheblichem Risikopotenzial. Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt. Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang. 
Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab. Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist.“

Doch jetzt, nur ein Jahr später, hat sich die Bundesregierung offenbar von ihren Prinzipien zum Fracking im Koalitionsvertrag verabschiedet und ebnet den Weg für die riskante Gas-Fördermethode in Deutschland. Gesicherte Erkenntnisse über die langfristigen Folgen des Fracking auf Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen gibt es nach wie vor nicht. Damit bleibt der Einsatz der Technologie unverantwortlich.

Hintertür für Fracking geöffnet

Nach Informationen des Spiegel, wollen die zuständigen Ministerien Fracking nun doch unter bestimmten Voraussetzungen erlauben. War in einem früheren Gesetzesentwurf noch ein striktes Fracking-Verbot bis zu einer Tiefe von 3000 Metern vorgesehen, soll dieses nun nicht mehr gelten, wenn es sich um „Erprobungsmaßnahmen“ handelt, die dazu dienen, die Auswirkungen des Frackings zu untersuchen. Zudem soll eine sechsköpfige Expertenkommission im Einzelfall über Fracking-Vorhaben entscheiden können. Stufen die Wissenschaftler eine Bohrung als unbedenklich ein, könnten Unternehmen in Deutschland künftig auch kommerziell fracken. Damit wird es maßgeblich von der Besetzung der Kommission abhängen, ob die Fracking-Technologie bald vielerorts zum Einsatz kommt.

Energie-Lobby setzt sich durch

Hellhörig muss man werden, wenn Industrievertreter eine politische Entscheidung begrüßen. Wie der Lobby-Verband BDI gegenüber Spiegel Online erklärte, finden sich zentrale Forderungen der Industrie in dem Gesetzesentwurf wieder. Das global agierende Fracking-Unternehmen Exxon Mobil versteht den Vorstoß ebenfalls als positives Signal der Bundesregierung, fordert aber den Abbau weiterer Hürden für die unkonventionelle Gasförderung.

Mit dem Gesetzesentwurf handelt die Bundesregierung gegen den Willen der Bürger und gegen ihre eigenen Bekundungen im Koalitionsvertrag. Die Prioritäten der Politiker sind klar: Von Fracking profitieren nur wenige Großkonzerne auf Kosten der Umwelt und vieler Menschen vor Ort.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to top